Ab dem 16.September starten wir mit der Vortragsreihe der Fachbratung. Dazu sind alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde herzlich eingeladen. Bei regelmäßiger Teilnahme können alle Fachberater den Fachberater II erlangen.

Die genauen Termine und Themen findet ihr hier:Download

Immer häufiger werden wir mit der Frage konfrontiert, ob und wie übergroße Lauben und/oder separate Zweitbauten versicherbar sind. Gerne nehmen wir zu dem Thema Stellung: Die Auslegung, dass Gartenfreunde ihre Baulichkeiten zwar beitragspflichtig anmelden können, aber dann im Schadenfall keine Leistung erhalten ist definitiv falsch. 

In § 3 Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass Baulichkeiten inclusive überdachtem Freisitz maximal 24m2 groß sein dürfen. Darüber hinaus gibt es Kommunen, die in den Gartenordnungen hiervon abweichende, kleinere Baulichkeiten vorschreiben, dafür aber unter bestimmten Umständen das Aufstellen von Schuppen und/oder Gewächshäuser erlauben. Da diese Regelungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können, das Merkblatt aber für den gesamten Landesverband Geltung hat, wurde im Merkblatt zur FED Versicherung die Formulierung : versichert gelten «behördlich genehmigte oder gesetzlich zulässige Baulichkeiten» gewählt.

Im Juni sind der Vorstand des BVH mit Fachberatung und einigen Ratsherren- und Damen an 2 Samstagen im Rahmen des Wettbewerbs Schönste Kleingartenkolonie durch die Kolonien gegangen, um sie zu bewerten. Wir bekamen die unterschiedlichsten Kleingärten mit vielen verschiedenen Ideen zur Gartengestaltung zu sehen. Es war erstaunlich, wieviel sich seit dem letzten Wettbewerb 2013 verändert hat.