Liebe Gartenfreunde, Vorstände und Fachberater,

Die Gartenbegehungen beginnen. Dabei wollen wir den Spaziergang durch die jeweilige Kolonie dafür nutzen, um über das Kleingartenwesen und deren Herausforderungen mit euch ins Gespräch zu kommen.

Entweder ergeben sich spontan Fragen, Anregungen oder Wünsche an den Bezirksverband oder ihr gebt uns im Vorfeld der jeweiligen Koloniebesichtigung ein Thema, das wir dann besprechen können.

Darüber hinaus hat die Vergangenheit gezeigt, dass der Austausch zwischen den Vereinen bei der Besichtigung für alle Verantwortlichen informativ und wichtig ist.

Alle Termine findet ihr hier.Download

 

Der Bezirksverband hat eingeladen und die Gäste kamen zahlreich zur Eröffnung der neuen Geschäftsstelle.

Der Bezirksverband der Gartenfreunde Hameln hat seine neue Geschäftsstelle im Vereinsheim des KGV Abendfrieden bezogen. Zur Einweihung waren alle Vorstände der Mitgliedsvereine und Gäste aus der Politik eingeladen. Selbst der bei den Reden einsetzende Regen konnte die Stimmung nicht trüben. Mit der Schaffung der neuen Geschäftsstelle soll das jahrelange Provisorium endlich Geschichte sein (s.u.).  Der Bürgermeister Werner Sattler hat Grüße der Stadt überbracht und in seiner Rede besonders das Jahrzehnte lange Wirken des 1. Vorsitzenden Wolfgang Schünemann für den BVH hervorgehoben.

Immer häufiger werden wir mit der Frage konfrontiert, ob und wie übergroße Lauben und/oder separate Zweitbauten versicherbar sind. Gerne nehmen wir zu dem Thema Stellung: Die Auslegung, dass Gartenfreunde ihre Baulichkeiten zwar beitragspflichtig anmelden können, aber dann im Schadenfall keine Leistung erhalten ist definitiv falsch. 

In § 3 Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass Baulichkeiten inclusive überdachtem Freisitz maximal 24m2 groß sein dürfen. Darüber hinaus gibt es Kommunen, die in den Gartenordnungen hiervon abweichende, kleinere Baulichkeiten vorschreiben, dafür aber unter bestimmten Umständen das Aufstellen von Schuppen und/oder Gewächshäuser erlauben. Da diese Regelungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können, das Merkblatt aber für den gesamten Landesverband Geltung hat, wurde im Merkblatt zur FED Versicherung die Formulierung : versichert gelten «behördlich genehmigte oder gesetzlich zulässige Baulichkeiten» gewählt.