Einbruch – was tun?
Vor dieser Frage standen schon viele Gartenpächter, die ihre Laube über den Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde (LNG) beim Kleingarten Versicherungsdienst GmbH (KVD) gegen Feuer und Einbruchdiebstahl (FED Versicherung) versichert haben.
Wen muss ich benachrichtigen?
Als Erstes muss sich der geschädigte Pächter mit der örtlichen Polizei in Verbindung setzen und den Einbruch zur Anzeige bringen. Danach ist unverzüglich der Ansprechpartner im Verein über den Einbruch zu informieren. Wenn die Polizei ihre Arbeit verrichtet hat, kann es sehr von Vorteil sein, wenn der Pächter selbst von den Einbruchspuren (aufgebrochene Türen oder Fenster, zerstörte Gegenstände) Bilder macht und diese später der Schadensmeldung beifügt.
Wie geht das mit der Schadensmeldung?
Gemeinsam mit dem Vereinsverantwortlichen sollte dann die Schadensanzeige ausgefüllt werden. Hierzu ist die Tagebuchnummer, unter der der Schaden bei der Polizei registriert ist, in die Schadensmeldung einzutragen. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, muss die Schadensmeldung vollständig und korrekt ausgefüllt und unterschrieben sein.
Sollte der in der Schadensmeldung vorgesehene Platz für die abhanden gekommenen Gegenstände nicht ausreichend sein, so kann nach dem Muster der Schadensmeldung eine zusätzliche Liste erstellt werden. Hier ist es ratsam, auf der Schadensmeldung zu vermerken, dass eine solche zusätzliche Liste erstellt und beigefügt wurde.
Um die Schadenfeststellung optimal zu gestalten, wäre es hilfreich wenn der Versicherung noch vorhandene Kaufbelege beigefügt werden können. Auch ist ein Kostenvoranschlag für eventuelle Reparaturkosten an der Gartenlaube von Vorteil. Die später erstellten Originalrechnungen sind selbstverständlich nachzureichen.
Der Vereins-/Verbandsverantwortliche sendet die Schadensmeldung dann an den LNG, wo die Vollständigkeit der Angaben geprüft wird. Die Meldung wird nach Prüfung der Angaben vom Landesverband umgehend dem bei der Versicherung zuständigen Sachbearbeiter vorab per Mail und das Original per Post zugesandt.
Wie und wann erfolgt die Schadensregulierung?
Die Schadensregulierung erfolgt per Gutschrift auf das Konto, welches in der Schadensmeldung angegeben wurde. Des weiteren erhält der geschädigte Pächter ein Schreiben der Versicherung, aus dem die genaue Regulierung des von ihm gemeldeten Schadens hervorgeht. Bei Teilregulierungen gibt die Versicherung Hinweise, was ggf. noch für eine Nachregulierung eingereicht werden muss.
Wann eine Zahlung erfolgt, hängt in erster Linie auch von dem korrekten Ausfüllen der Schadensmeldung ab. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wurde ein gemeldeter Einbruchschaden in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Schadensanzeige beim LNG reguliert.